Veraltete Website-Texte fallen selten an einer einzigen Stelle auf. Häufig stimmen einzelne Angaben nicht mehr zusammen: Eine Leistungsseite nennt einen alten Ablauf, ein Ratgeber verweist auf eine überholte Voraussetzung und eine Kontaktseite verwendet noch eine frühere Bezeichnung. Wer solche Texte aktualisieren will, braucht deshalb zuerst ein Seiteninventar – nicht sofort neue Formulierungen.

Der sinnvolle Ausgangspunkt ist jede überprüfbare Aussage: Was behauptet die Seite, wer kann die Aussage fachlich bestätigen und welcher Beleg liegt vor? Erst danach wird entschieden, ob der Text unverändert bleiben kann, geändert werden muss oder bis zur Klärung als offen markiert wird.

1. Ein begrenztes Seiteninventar anlegen

Beginnen Sie mit den Seiten, die eine konkrete Entscheidung beeinflussen: Leistungsbeschreibungen, Preise oder Konditionen, Abläufe, Fristen, Kontaktwege, häufige Fragen und stark genutzte Ratgeber. Das Inventar soll nicht sofort die ganze Website neu schreiben. Es macht sichtbar, welche Abschnitte tatsächlich geprüft werden müssen.

Für jede Seite genügen zunächst URL, Seitentitel, verantwortlicher Bereich und letzter belegter Prüfstand. Fügen Sie anschließend die einzelnen Aussagen hinzu, die sich verändern können. Allgemeine Markenformulierungen werden getrennt von überprüfbaren Tatsachen erfasst.

2. Aussagen statt ganzer Seiten prüfen

Eine Seite kann überwiegend stimmen und trotzdem einen kritischen alten Satz enthalten. Teilen Sie den Inhalt deshalb in überprüfbare Einheiten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Leistungsumfang und ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen,
  • genannte Formate, Zielgruppen oder Voraussetzungen,
  • Ablauf, Zuständigkeiten und benötigte Unterlagen,
  • Preise, Fristen oder Verfügbarkeiten, sofern sie öffentlich genannt werden,
  • Produktnamen, Ansprechpartner und Kontaktwege,
  • Links, Downloads und Verweise auf andere Seiten,
  • Datumsangaben und Aussagen wie „neu“, „aktuell“ oder „ab sofort“.

Die aktuelle Yourghost-Leistungsseite zur Texterstellung beschreibt zum Beispiel, dass Zielgruppe, Tonalität, Umfang und Nutzungszweck vor Beginn geklärt werden und der Text auf bereitgestellten Informationen sowie freigegebenen Quellen beruht. Der konkrete Umfang wird im individuellen Angebot festgehalten (Texterstellung bei Yourghost). Genau solche überprüfbaren Aussagen benötigen einen benannten fachlichen Verantwortlichen, bevor sie verändert werden.

3. Eine Aktualisierungsmatrix ausfüllen

Die folgende Vorlage trennt Fundstelle, Beleg und Entscheidung. Das Beispiel ist frei erfunden und weder eine Kundenreferenz noch eine Aussage über das tatsächliche Angebot eines Unternehmens.

Seite / Aussage Belegstand Fachlich zuständig Risiko Entscheidung
Leistungsseite: „Antwort innerhalb von 24 Stunden“ Keine aktuelle Bestätigung Serviceleitung hoch, weil konkrete Zusage bis zur Klärung nicht neu formulieren
FAQ: benötigtes Dateiformat Arbeitsanweisung vom 12.10.2026 Projektkoordination mittel, weil Anfrage betroffen Wortlaut an bestätigte Formate anpassen
Ratgeber: Link zum Download Ziel liefert Fehlerseite Webredaktion mittel, weil Hilfe nicht erreichbar gültiges Ziel bestimmen und Link prüfen
Über-uns-Seite: allgemeine Markenbotschaft weiterhin freigegeben Geschäftsleitung niedrig unverändert lassen

Die Risikostufe ist eine interne Priorisierung, keine allgemeingültige Rechts- oder Qualitätsbewertung. Legen Sie eigene Kriterien fest. Eine konkrete falsche Zusage kann beispielsweise dringender sein als ein stilistisch schwacher, aber sachlich richtiger Absatz.

4. Belege und Zuständigkeiten festhalten

„Das müsste noch stimmen“ ist kein Belegstand. Tragen Sie ein, worauf die Aussage beruht: freigegebene Produktinformation, aktueller Prozess, Vertragstext, dokumentierte Fachauskunft oder verbindliche interne Entscheidung. Ergänzen Sie das Datum des Belegs und die Person oder Rolle, die fachlich freigeben darf.

Die redaktionelle Aufgabe besteht darin, den bestätigten Stand klar wiederzugeben. Sie ersetzt keine rechtliche, technische oder fachliche Prüfung. Wenn eine Aussage in einen sensiblen Bereich fällt, sollte die dafür verantwortliche Stelle sie vor der Veröffentlichung bestätigen.

5. Nur substanzielle Änderungen als Aktualisierung ausweisen

Ein neues Datum allein macht einen Text nicht aktueller. Google Search Central nennt es ausdrücklich als Warnsignal, wenn das Datum einer Seite geändert wird, obwohl der Inhalt nicht wesentlich verändert wurde. Für sichtbare und strukturierte Datumsangaben empfiehlt Google außerdem konsistente Werte und eine klare Bezeichnung wie „Veröffentlicht“ oder „Zuletzt aktualisiert“ (Google: Helpful Content; Google: Datumsangaben).

Dokumentieren Sie daher, welche Aussagen tatsächlich geprüft oder geändert wurden. Eine Korrektur von Rechtschreibfehlern kann sinnvoll sein, rechtfertigt aber nicht automatisch den Eindruck einer umfassenden fachlichen Aktualisierung.

6. Änderung, Freigabe und technische Kontrolle trennen

Ein sauberer Ablauf hat mindestens drei getrennte Schritte:

  1. Fachliche Entscheidung: Welche Aussage gilt künftig und welcher Beleg bestätigt sie?
  2. Redaktionelle Umsetzung: Welcher Wortlaut macht die bestätigte Information verständlich, ohne den Umfang zu erweitern?
  3. Ausgabekontrolle: Stimmen Links, Überschriften, mobile Darstellung, Metadaten und sichtbare Datumsangaben nach der Änderung?

Prüfen Sie außerdem Querverweise. Wenn der Leistungsumfang auf einer Hauptseite geändert wird, können FAQ, Ratgeber, Downloads und interne Links weiterhin die alte Fassung enthalten. Die Aktualisierungsmatrix sollte daher eine Spalte für betroffene Folgeseiten oder Dateien besitzen.

7. Die Entscheidung nachvollziehbar abschließen

Jede geprüfte Aussage erhält einen eindeutigen Status:

  • Bestätigt: Aussage und Beleg stimmen; keine Änderung nötig.
  • Ändern: neuer, freigegebener Stand und Zielwortlaut liegen vor.
  • Offen: Beleg oder fachliche Entscheidung fehlt; keine Annahme veröffentlichen.
  • Technisch prüfen: Inhalt ist entschieden, aber Link, Download, Darstellung oder Metadaten müssen kontrolliert werden.

Für eine neue Leistungsseite hilft der Ratgeber Webtexte planen. Wenn Zielgruppe, Botschaft und Quellen eines neuen Textprojekts noch nicht feststehen, bietet die Vorlage für ein Textbriefing den passenderen Einstieg. Die Aktualisierungsmatrix beginnt dagegen beim vorhandenen Seitenbestand und endet erst mit einer belegten Änderungsentscheidung.

Prüfliste für die nächste Aktualisierungsrunde

  • Sind die relevanten Seiten und veränderlichen Aussagen einzeln erfasst?
  • Hat jede fachliche Aussage einen aktuellen Beleg und eine zuständige Rolle?
  • Sind konkrete Zusagen, Kontaktwege und defekte Verweise priorisiert?
  • Bleiben offene Punkte als offen markiert, statt durch Annahmen ersetzt zu werden?
  • Wurde ein Aktualisierungsdatum nur bei einer tatsächlichen inhaltlichen Änderung gesetzt?
  • Sind Folgeseiten, Links, Downloads und Metadaten nach der Änderung kontrolliert?

So wird die Aktualisierung vorhandener Website-Texte zu einem nachvollziehbaren Prüfprozess: erst inventarisieren, dann belegen, fachlich entscheiden, redaktionell umsetzen und schließlich die tatsächliche Ausgabe kontrollieren.